Halal Wurst – Qualität aus dem Hause Höhenrainer

Die Firma Höhenrainer Delikatessen ist seit 60 Jahren spezialisiert auf die Herstellung von qualitativ hochwertigsten Produkten aus 100% reinem Geflügelfleisch und ist damit prädestiniert dafür, die Wünsche muslimischer Kunden zu erfüllen. Aufgrund vieler Nachfragen hat sich die Firma Höhenrainer vor Jahren entschlossen, die Einhaltung der islamischen Anforderungen zu garantieren.

Das Höhenrainer Halal-Siegel

Das Höhenrainer Halal-Siegel garantiert Ihnen die Einhaltung der islamischen Regeln während der Schlachtung und Produktion unserer Puten-Produkte. Das bedeutet im Detail:

  • ausschließliche Verwendung von Putenfleisch
  • fachgerechte Schlachtung der Puten durch muslimische Mitarbeiter
  • Betäubung der Puten (die Tiere werden dabei nicht getötet)
  • optimale Ausblutung
  • keine Verwendung von oder Vermischung mit: Schweinefleisch, Schweinespeck, Schweinedärmen, Gelatine, Zusatzstoffe wie Emulgatoren mit Schweinefett, etc.
  • Offenheit und Transparenz: jederzeit ehrliche Beantwortung Ihrer Fragen

Die Höhenrainer Halal-Wurst können Sie leicht am 100%-Geflügel-Siegel und dem Hinweis „Halal-Qualität“ erkennen.

Einzelne Halal-Produkte haben leider keinen zusätzlichen Hinweis auf die Halal-Qualität. Dies hat lediglich praktische Gründe, wie einen zu großen Aufwand für die Änderung des Verpackungsmaterials. Halal-Produkte sind immer eindeutig am 100%-Geflügel-Siegel zu erkennen, auch ohne zusätzlichen Hinweis auf die Halal-Qualität.

Das Höhenrainer Halal-Siegel

Vorderseite

Rückseite

Was bedeutet Halal?

Das Wort „halal“ ist arabisch und heißt übersetzt „erlaubt“ oder „zulässig“. Das Gegenteil davon ist „haram“, d. h. „verboten“. Nach der islamischen Lehre ist es verboten z. B. Fleisch von verendeten Tieren, Blut, Schwein, oder Fleisch von Tieren, die nicht im Namen Gottes geschlachtet wurden, zu essen, Alkohol zu trinken etc.

Was nicht verboten wurde, ist Muslimen erlaubt, also halal. Halal in Bezug auf Lebensmittel bedeutet, dass bei ihrer Herstellung, inklusive der Schlachtung die islamischen Regeln eingehalten wurden und keine verbotenen Substanzen mit dem Lebensmittel in Berührung gekommen oder enthalten sind.

Nach islamischem Recht dürfen Muslime nur Fleisch von Tieren essen, bei deren Schlachtung der Name Gottes angerufen wurde. Das Ritual des Schlachtens geht auf den Propheten Abraham zurück. Daraus folgt, dass Fleisch von Tieren, die von gläubigen Juden oder Christen geschlachtet wurden, ebenfalls gegessen werden dürfen, nicht jedoch, wenn Gott nicht oder ein anderer als der monotheistische Gott angerufen wurde.

Nach islamischem Glauben darf der Mensch Tiere nur töten, um sich zu verteidigen, Fleisch als Lebensmittel zu gewinnen oder aus ähnlich wichtigem Grund. Wenn ein Muslim schlachtet, soll er dies für das Tier schonend tun und möglichst physische und psychische Leiden für das Tier vermeiden. Wenn ein gläubiger Muslim ein Tier schlachtet, so bringt er mit dem Ritual bzw. Gebet seinen Respekt gegenüber dem Tier zum Ausdruck.

Die Akzeptanz der Betäubung ist unter Muslimen umstritten, da die traditionellen islamischen Regeln für die Schlachtung keine Betäubung vorsehen. Zusätzlich zu den theologischen Aspekten ist es das Ziel der Halal-Schlachtung, eine möglichst schonende Behandlung der Tiere sowie gesundes und optimal ausgeblutetes Fleisch zu erhalten.

Dieses Ziel wird auch mit der Betäubung erreicht und durch die amtliche Schlachtgeflügel- und Geflügelfleischuntersuchung sichergestellt. Bei der Betäubung werden die Tiere nicht getötet, das Herz schlägt weiter. Damit das Tier optimal ausblutet, muss das Herz noch schlagen, da das Blut nicht einfach herausläuft, sondern vom Herz aktiv aus dem Schlachtkörper gepumpt werden muss.

Die Angst davor, dass tote Tiere geschlachtet werden, ist unbegründet, da nicht oder schlecht ausgeblutete Tiere eindeutig zu erkennen sind und bei der amtlichen Kontrolle verworfen werden.

Es gibt mehrere islamische Rechtsgutachten darüber, dass die Betäubung akzeptiert werden kann, weil einerseits die Tiere dadurch nicht getötet werden und die Betäubung andererseits in der Absicht geschieht, den Tieren unnötiges Leiden zu ersparen. Die oberste Maxime für die Halal-Schlachtung ist es, den Tieren unnötiges Leid zu ersparen und außerdem „auf die beste Weise zu schlachten“. Moderne Schlacht- bzw. Betäubungsmethoden sind dazu kein Widerspruch. Eine ständige Weiterentwicklung der Technologien, die die islamischen Anforderungen nicht nur erfüllen, sondern weiter zu optimieren versuchen, sind deshalb zu begrüßen.

Die Firma Höhenrainer Delikatessen kauft ausschließlich Fleisch von Puten, die in einem Schlachtbetrieb mit EU-Zulassung geschlachtet wurden. Damit ist durch die gesetzliche Aufsichtspflicht der Veterinärämter sichergestellt, dass

• eine Schlachtgeflügel- und Geflügelfleischuntersuchung unter Aufsicht des zuständigen Veterinäramtes durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass das Fleisch von Puten stammt, die als gesund beurteilt wurden, und das Putenfleisch genusstauglich im Sinne der geltenden Lebensmittelgesetze ist.

• die Puten durch die Betäubung nicht getötet werden. Das Herz muss schlagen, damit die Puten vollständig ausbluten können.

• Puten, die zum Zeitpunkt der Schlachtung bereits tot sind, während der Schlachtung sterben oder aus sonstigen Gründen nicht oder nur mangelhaft ausbluten, verworfen werden.

• die Puten auf dem Transport bis zur Schlachtung möglichst schonend behandelt werden.

• die hygienischen Anforderungen erfüllt werden.

Es gibt eindeutige Verbote für Muslime, wie z. B. das Verbot, verendete Tiere, Blut oder Schweinefleisch zu essen. Darüber hinaus gibt es aber auch unterschiedliche Auffassungen, wie z. B. in Bezug auf die Betäubung.

Das Höhenrainer Halal-Siegel steht für offene und ehrliche Informationen, was Halal für unsere Puten-Produkte bedeutet.
Wir legen großen Wert darauf, dass unseren Kunden alle Informationen zum Thema Halal-Qualität zugänglich sind und jeder Kunde für sich entscheiden kann. Jeder Kunde ist außerdem eingeladen, sich selbst von der Richtigkeit der Aussagen zu überzeugen.

Für offene Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

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